Zweites Urteil im Sandsturm-Prozess

Viereinhalb Jahre nach der Massenkarambolage auf der Autobahn A19 ist auch der zweite Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Das Amtsgericht verurteilte ihn außerdem zur Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 3.600 Euro.

Nach Ansicht der Richter hatte sich der LKW-Fahrer nicht hinreichend den Wetterumständen und Sichtverhältnissen angepasst. So fuhr er auf einen anderen Laster auf und verschuldete den Tod eines weiteren Autofahrers mit.

Der Angeklagte hatte im Prozess bereits eingeräumt, die Sandwolke von weitem gesehen zu haben. Am Unfall waren über 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, etwa 130 wurden verletzt.

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