Mit dem Urteil blieben die Richter am Rostocker Amtsgericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrer Urteilsbegründung erklärten sie, dass solche Wetterphänome bislang wenig oder gar nicht bekannt waren. AUßerdem sei die Angeklagte nicht alleinige Verursacherin der Katastrophe gewesen. Die Richter stellten aber auch klar, dass die Sandwolke schon aus mehreren hundert Metern erkennbar gewesen sein muss.
An dem Massenunfall 2011 waren mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, etwa 130 wurden verletzt.