Unimedizin verkündet Besucherstopp

Die Universitätsmedizin Rostock hat ihre Besucherregeln verschärft. Zugang gibt es vorerst nur noch in Ausnahmen,  u.a. für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihr krankes minderjähriges Kind besuchen wollen oder bei Patienten, die im Sterben liegen. Für diese Besucher gilt ausnahmslos eine Testpflicht.

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