Radio LOHRO bedauert die Vorfälle in der Sternradio-Sendung vom 3.5.2015 ausdrücklich. Wir bekräftigen, dass Vorfälle dieser Art nicht toleriert werden. Bei Radio LOHRO findet keine Zensur statt. Dennoch hat Kritik in einem angemessenen journalistischen Rahmen stattzufinden – Beleidigungen gegen einzelne Personen werden von Radio LOHRO nicht akzeptiert und entsprechend geahndet.
Leider hat sich die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Entscheidungsgremien bei LOHRO in der Konfliktsituation nach der Sendung der Sternradio-Sendung vom 3.5.2015 nicht als ausreichend tragfähig erwiesen. Unterschiedliche Erwartungshaltungen bei der Lösung dieses Konfliktes führten dazu, dass auch in der Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand des Trägervereins und der Programmverantwortung kein gemeinsames Verantwortungsgefühl für die Bewältigung der Probleme entstanden ist. Das bedauern wir, da gerade diese Form der Zusammenarbeit für das Funktionieren des Radios als ein Projekt von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen so wesentlich ist. Frau Tauberts überraschende Entscheidung, ihr Amt niederzulegen, hat in uns eine Reihe Fragen aufgeworfen: Wo haben wir Fehler gemacht? Wo können wir nachbessern? Wo genau hat Dana Taubert der Rückhalt gefehlt?
Diesen Fragen haben wir uns in mehreren Sitzungen gestellt – mit folgenden Ergebnissen:
- Regelmäßige Schulungen für die Sendungsmacher: Eine erste Schulung zu medienrechtlichen Fragen fand am 26.08.2015 statt, die zweite am 18.11.2015. Der NDR-Mitarbeiter Michael Fengler leitete die Schulungen, die für die Sternradio-Redaktion beim ersten Mal obligatorisch war. Ohne Teilnahme an der ersten Schulung war weiteres Senden für Mitglieder der Sternradio-Redaktion unmöglich. Die Schulungen sollen regelmäßig auch in Zukunft fortgesetzt werden: Vorerst einmal im Quartal sollen ehrenamtliche Radiomacher eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen, die dem Ziel dient, dem journalistischen Anspruch bei Radio LOHRO gerecht zu werden. Ziel dieser Schulungen ist es auch, den Kontakt zwischen ehrenamtlichen Redaktionen in der Abendgestaltung und den hauptamtlichen Mitmachern in der Tagesredaktion zu verstärken – so wollen wir das Verantwortungsgefühl der Mitmacher für das Gesamtprojekt LOHRO langfristig stärken.
- Überarbeitung des Redaktionsstatuts: Unser Redaktionsstatut besagt, welche Maßnahmen in Fällen von Programmverstößen ergriffen werden. Dies hat im Fall der Sternradio-Sendung vom 3.5. reibungslos funktioniert. Dennoch wurde das Redaktionsstatut an dieser Stelle geschärft. Die Aufgaben und die Befugnisse der Programmverantwortung sind deutlicher definiert – Einberufung von Redaktionsversammlungen, Aussetzen von Redaktionen, klarere Handlungsbefugnisse bei Verstößen. Es wurde die Funktion der stellvertretenden Programmverantwortung geschaffen. Ferner werden die kommunikativen Abläufe beim Auftreten von Konfliktfällen nachvollziehbarer formuliert und beschrieben. Das ermöglicht der Programmverantwortung, in diesen Fällen sicher und souverän zu agieren sowie Konflikte zwischen Programmverantwortung, Redaktionsausschuss und Lizenznehmer zu vermeiden.
- Überarbeitung der Studioordnung: Pflichten und Verantwortlichkeiten der Sendungsmacher und Redakteure wurden in der Studioordnung eindeutig formuliert. So wird den Sendungsmachern ermöglicht, ihrer eigenen Verantwortung im Studio für die gesendeten Beiträge schneller zu erfassen und dementsprechend zu handeln. Alle Sendungsmacher werden nach und nach in die neue Studioordnung eingewiesen und unterschreiben sie neu.
- In der am 14. Oktober 2015 stattgefundenen Neuwahl des Redaktionsausschusses wurde darauf geachtet, dass der gewählte, aus nunmehr fünf Mitgliedern bestehende Redaktionsausschuss mehrheitlich nicht einer Redaktion entstammt. So wird die Wahrscheinlichkeit eines Konfliktfalls zwischen der betroffenen Redaktion und dem Redaktionsausschuss wie im Fall der Sternradio-Sendung vom 3.5. reduziert.
- Die Kommunikation über öffentliche Aushänge wird in Zukunft vermieden – stattdessen wird die Zusammenarbeit zwischen den Gremien verbessert. In den Vorstandssitzungen sind jeweils mindestens ein Vertreter des Redaktionsausschusses sowie regelmäßig die Geschäftsführung sowie die Programmverantwortung anwesend, um Abläufe im Radio in gegenseitiger Abstimmung zu besprechen. Damit wird das Vertrauen in die Entscheidungen einzelner Gremien gefördert.
Ein Kommentar zu “So hat LOHRO den Sternradio-Vorfall aufgearbeitet”