Es dauerte dann doch (wieder) länger als geplant – aber nun herrscht nur noch Freude. Dank einer Menge ehrenamtlichem Engagement konnten wir dieses Projekt verwirklichen. Und das auf eine besondere Weise – denn anders als für die Branche üblich sind wir selbst als Plattformbetreiber in der Region Rostock tätig und somit zuständig für die Ausstrahlung. Das ist im bundesweiten Vergleich für ein Freies Radio bisher einmalig!
Dazu erhielten wir eine Investitionsförderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Hansestadt Rostock. Der Standort des Senders ist übrigens das Kesselhaus des KNG Kraftwerks- und Netzgesellschaft mbH, welche unser Projekt ebenfalls unterstützt.
Wann soll es losgehen? Am Montag, 19. September 2022 zu 12 Uhr soll es – je nach Wetter – auf dem Dach des Kesselhauses eine kleine Eröffnungsrunde mit Gästen von der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) geben. Und dann könnt ihr LOHRO via DAB+ Kanalblock 10A empfangen.
Digitalradio DAB+ ist inzwischen technischer Standard auf jedem neueren Radio-Empfangsgerät und in jedem neuen Kraftfahrzeug.
Es war immer klar, dass wir die DAB+-Übertragung brauchen, um in Zukunft eine Rolle zu spielen. Aber anders als z.B. Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten hatte LOHRO nie die finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Summen zu investieren. Ich freue mich, dass wir diese Herausforderung wieder auf LOHRO-Art gemeistert haben – nämlich mit viel Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement!
Kristin Schröder (LOHRO-Geschäftsleitung)
Update vom 19.09.22 – der Sendestart ist erfolgt.
Pressemitteilung (PDF) vom 19. September 2022.
Endlich hab ich auch so ein schickes Radio in der Küche und empfange euch glasklar. Danke für eure Mühe!
Gratulation an alle Radio-Aktivisten von Lohro.
Ihr habt als erstes freies Radio einen eigenen DAB+ Sender in Deutschland in Betrieb genommen und damit Radogeschichte geschrieben.
Hier das Sendegebiet des Multiplexes:
https://fmscan.org/net.php?r=d&m=m&bouq=0&itu=D&pxf=LOHRO&rg=mev
interessant das für so eine spielerei offenbar geld übrig ist.
wird lohro als bürgerradio nicht (auch) z.t. aus dem rundfunkbeitrag finanziert?
schwerin als landeshauptstadt hat bis heute nicht mal einen bürgerfunk-radio, also gar keinen! keinen auf ukw, keinen auf dab, keinen im kabel. nur tv.
rostock ist als medienstandort sowieso schon bevorzugt, dort kam auch der 2 bundesmux ein halbes jahr vor schwerin. auch gibt es dort mehr sendervielfalt auf ukw, derzeit einen loungekanal und ein programm für electr. music, früher sogar ein jazzradio.
davon kann man in schwerin nur träumen.
liebe medienanstalt, bitte mal nachschauen welche stadt landeshauptstadt ist!
gruß ans bleicher ufer.
Der Kommentar ist von der Form und Formulierung her wirklich schwierig, bitte gib dir im Sinne des guten Umgangs etwas mehr Mühe auf unserer Pinnwand, sonst würden wir es nächstes mal möglicherweise löschen. Aber um etwas Sachlichkeit dazu nachzureichen, es mag ja allgemein spannend sein:
Wir sind ein Freies Radio und damit auch eine Form des Bürgerradios, aber kein von der Medienanstalt umfassend finanzierter offener Kanal. Eine Argumentation rein aus dem Rundfunkbeitrag heraus ist daher für LOHRO nur schlecht möglich. Auch Rostock hat „nur einen“ offenen TV Kanal (Mediatop Rostock, ehemals Rok-TV), das hinderte aber LOHRO vor 20 Jahren nicht daran sich selbst zu Gründen und entsprechende Projekte im Bereich der Medienkompetenzbildung, sowie Jugend- und Integrationsarbeit im Begegnungsort „Radio“ durchzuführen. Das machen wir bis heute zuverlässig mit klar sichtbaren Bedarf.
Eine Bevorzugung des Standortes Rostock lässt sich aus den von dir genannten Punkten auch nicht ableiten. Die Prozesse (von der Idee zum Sendebetrieb) sind sehr Abhängig von den konkreten Gegebenheiten wie Standort, Betreiber, zuständigen Firmen, Marktsituation zur Beschaffung und vielem mehr. +-6 Monate sind daher eine übliche Varianz und etwas Zufall. Auch wir haben über 2 Jahre intensive (ehrenamtliche) Arbeit benötigt um zu diesem Ziel zu kommen. Dabei gab es natürlich auch Projektverschiebungen. Ein Neid-Vergleich von Schwerin und Rostock ist übrigens aus meiner Sicht mit Blick auf kleinere Städte absolut unangebracht, unabhängig ob Landeshauptstadt oder nicht.
Die Medienanstalt MV hat immer aktives Interesse kommuniziert, dass die Programmvielfalt nicht nur in den Städten sondern in ganz MV auf DAB+ wie UKW gegeben ist. Das war von Anfang an Grundlage der Gespräche auch in unserem Prozess zu DAB+. Als Aufsichtsbehörde kann sie aber eine Aussendungen in bestimmten Gebieten nicht aktiv bestimmen. Es liegt (natürlich) in der Entscheidung und auch in der finanziellen Haftung der Programmanbieter ob und in welcher Form eine Aussendung möglich ist. Die Medienanstalt vergibt bei UKW im übrigen nur frei werdende Frequenzen neu. Im Sinne der Planbarkeit für Programmanbieter und aufgrund von gesetzlichen Grundlagen sind derartige Ausschreibungen mindestens auf 10 Jahre ausgelegt. In Rostock wurden halt vor einiger Zeit Frequenzen frei, sie wurden entsprechend neu ausgeschrieben und im Sinne der Programmvielfalt durch die Medienanstalt belegt.
DAB+ ist keine technische Spielerei, die Nachfrage nach diesem Übertragungsweg die uns erreichten waren recht hoch, daher ist es als Radiosender selbstverständlich dem auch Rechnung tragen zu wollen. Es gibt aktuell 2 Bundesländer die schon feste Abschaltungstermine für UKW haben. MV gehört allerdings noch nicht dazu.
Worauf ich hinaus möchte: Hinter den von dir benannten Punkten hängen Prozesse die einzeln angeschaut und gerne auch hinterfragt werden sollten. Es tut aber gut dafür in Ruhe Informationen einzuholen. Ein paar Aspekte zur Einordnung habe ich hinzu gegeben. Für Nachfragen zur vielen Punkten ist allerdings die Medienanstalt MV zuständig, nicht die LOHRO Pinnwand.
„Es gibt aktuell 2 Bundesländer die schon feste Abschaltungstermine für UKW haben.“
UKW-Abschaltung? Das ist ein Bekennungsakt der freiwilligen Selbstverpflichtung und alles andere als handefest. Stelle ich mir lustig vor, wenn Bremen abschaltet, aber Niedersachsen (die wollten ja sowieso kein DAB) noch 10 Jahre UKW weiterlaufen lässt.
Dazu sei folgender Hinweis erlaubt: Ja, Rundfunk ist in einem föderalen Staatssystem bis zu einem gewissen Punkt Ländersache. Und ja, die Vergabe von Rundfunkfrequenzen im VHF 2-Band ist ebenso Sache der jeweilig zuständigen LMAen.
Dennoch liegt hier ein Denkfehler vor, denn erstens machen Hörfunkwellen nicht an Bundesländergrenzen Halt, zweitens gibt es mehr Bundesländer als LMAen (so ist die mabb für Berlin UND Brandenburg zuständig) und es können LMAen von Bundesländern durchaus fusionieren (hat es im Falle von Hamburg und Schleswig-Holstein durch den Zusammenschluss von HAM und ULR gegeben). Ebenso gibt es innerhalb der ARD auch Mehrländeranstalten (SWR, NDR, MDR, RBB). Zudem, und das ist der entscheidende Punkt, werden Hörfunkfrequenzen in Deutschland durch eine übergeordnete Bundesbehörde mit Sitz in Bonn vergeben.
Ein Bundesland (wer? Staatskanzlei? Ministerpräsident?) KANN also gar keinen Abschaltermin für „UKW“ festlegen. Zudem wird nicht UKW, also nicht das VHF 2-Band, abgeschaltet, sondern einzelne, zuvor für einen bestimmten, in der Lizenz festgelegten, exakt definierten Zeitraum ausgeschriebene Frequenzketten, moduliert in FM, werden schlichtweg nicht mehr neu vergeben bzw. nicht wieder ausgeschrieben.
Wenn jetzt 2025 die Nutzungsdauer der 96,5 MHz am Standort Langenberg für das DRadio endet und die LfM entscheidet, Nö! Wir ziehen die Frequenz ein und vergeben nicht erneut!, kann das DRadio dagegen auf Bundesebene klagen und bis nach Karlsruhe ziehen.
Damit löst sich die Schein-Aussage, einzelne Bundesländer würden „UKW abschalten“ in Luft auf. Zumal andere Staaten um uns herum (die beim DAB-Ausbau durchaus weiter sind als wir) das UKW-Abschaltdatum auch immer wieder nach vorne rausgeschoben haben. Das zeigt, wie ernst man es damit meint. Selbst im DAB-Musterland Schweiz sind dagegen noch Klagen anhängig und auch in Norwegen senden noch mehr als 100 Programme analog in FM.
Es ist ein reines freiwilliges Selbstbekenntnis, vergleichbar mit dem Statement des nds. Landtags vor einigen Jahren contra DAB. Und nun sind die Niedersachsen ganz vorne mit dabei, und dort kommt der private DAB-Regiomux mit 10 Bedeckungen sogar noch vor Sachsen, auf jeden Fall aber vor MV.
Kurzum: Einem Bundesland steht es nicht zu, „UKW abzuschalten“. Und das wird auch nicht passieren. Eine Staatskanzlei kann einzelne Frequenzen einziehen, vergeben, ausschreiben etc. Aber das letzte Wort hat in dem Fall die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Und das ist auch ganz gut so, denn wir leben nicht in Moskau oder Budapest, wo unabhängigen Anbietern ihre Lizenz nicht mehr erneuert und die Frequenzen an staatliche / staatsnahe Anbieter vergeben (=ohne Ausschreibungsprozess im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Bestenauslese ausgeschrieben) wurden.
Das sind einige Offensichtlichkeiten und breite Ausführungen, die eigentlich auch wieder Korrekturen von meiner Seite bedürfen. Aber: Es sei darauf hingewiesen, dass meine Ausführung schon für einen Kommentar recht lang, aber auf einer weiterhin sehr allgemeinen Ebene stattfanden. Alle Punkte haben weitere Details in die man unendlich eintauchen könnte.
Es geht hier unter diesem Beitrag allerdings weiterhin nicht konkret über die Abschaltung von UKW und dessen konkreten Entscheidungsprozessen und Akteur:innen, sondern um die Verbreitung von DAB+ von Radio LOHRO im Raum Rostock. Daher bitte ich, beim Kernthema zu bleiben.
Hallo Lohro, zuerst einmal: Toll, dass ihr als erster privater Lokalsender aus Rostock (80s80s zähle ich nicht dazu) den Schritt in Richtung digitaler Ausstrahlung gegangen seid. Werde wohl öfter mal wieder rein hören.
Aber! Aus welchem Grund sendet ihr nicht vom Sendestandort Rostock-Toitenwinkel? War hinsichtlich dieser Entscheidung die KNG Kraftwerks- und Netzgesellschaft weitaus entgegenkommender und flexibler als die Deutsche Funkturm GmbH?
Mich interessiert dies eben aus dem dem Grund, als dass man ja nicht unnötig viele Sendestandorte im Stadtgebiet errichten muss. Wozu sonst haben „wir“ einen knapp 250 m hohen Funkmast, der nicht unbedingt eine Schönheit ist?!
Hallo Klaus
Spannende Frage 🙂 An sich spricht ja nichts gegen unterschiedliche Sendestandorte, über Ästhetik lässt sich immer streiten. Aus Sicht von Organisation, technischer Beschaffung sowie Zulassung gibt keinen relevanten Unterschied zwischen den Standorten. Auch das Kraftwerk ist in Rostock ein wesentlicher Standort für unterschiedliche Dienste. In der Vorab-Prüfung wurden alle potentielle Standorte geprüft, das Kraftwerk war im Grunde Retter in der Not um das Projekt überhaupt finanzierbar umsetzen zu können.
So oder so ist aber der Funkturm in Toitenwinkel maßgeblich für die Versorgung in Rostock. Alle Funkdienste haben in Rostock das Problem der küstennaher Landesgrenze, das bedeutet wird müssen soweit wie möglich vom Norden aus dann primär in den Süden strahlen um Störungen in Dänemark oder Schweden gering zu halten. Rostocks stadtplanerischer Aufbau um die Warnow herum ist dadurch zusätzlich eine Herausforderung. Der alte Sendeturm in der Gartenstadt aus DDR Zeiten erfüllt diese Anforderung z.B. nicht wirklich gut. Auch LOHROs UKW Reichweite ist ja seit dem Umzug auf den neuen Sendemast besser in der Stadt geworden, trotz gleich gebliebener Sendeleistung.
Soweit ein paar Aspekte aus meiner Sicht, vielleicht hilft es zur Einordnung.