Das Landgericht Rostock entschied am Mittag in einem abschließenden Urteil, dass die Warnemünder Hausbesitzer nachträglich keine höheren Pachten für ihre Vorgelagerten Veranden zahlen müssen. Da diese zum Teil auf städtischen Grund stehen, wollte die Hansestadt –allen voran Oberbürgermeister Methling- eine „Entschädigung“ erzwingen. In einer ersten Reaktion aus dem Rostocker Rathaus hieß es: das Urteil bedeute keinen Schlusspunkt unter das Thema.
16.01.2014 15:51
Schlappe für die Hansestadt
Im jahrelangen so genannten Warnemünder Veranda-Streit geht die Rostocker Stadtverwaltung wohl leer aus.