Sandsturmprozess wird neu aufgerollt

Im Verfahren um die Massenkarambolage nach einem Sandsturm auf der A19 haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. Das teilte das Amtsgericht Rostock heute mit.

Eine 54-jährige Autofahrerin aus Brandenburg wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. An dem Unfall im Jahr 2011 waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen dabei ums Leben, etwa 130 wurden verletzt.

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