Er fügte aber auch hinzu, dass die Aktion grenzwertig gewesen sei. Das Verhältnis der Täter zum Opfer wurde den Angeklagten bei der Beurteilung jedoch zugute gehalten. Dieses war vor, aber auch nach der Tat freundschaftlich gewesen. So hatte das Opfer die Quälerei nach eigener Aussage nicht als Angriff empfunden.
Die Tatbestände der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung sah der Richter dennoch als gegeben an. Hier kamen die Angeklagten mit einer Geldstrafe davon. Ob die Geschichte für die sechs Rostocker Mariensoldaten damit beendet ist, bleibt unklar. Denn marine-intern läuft ein disziplinarrechtliches Verfahren.
– siehe auch vorige Artikel