Rostocks Stadtchef hat es auf einen Teil der Hero-Firmengewinne abgesehen und will diese dem Haushalt der Hansestadt zuführen. Dazu ist Methling nicht berechtigt, protestiert das Schweriner Minsiterium und hat Klage am Landgericht Rostock eingereicht. In der Begründung heisst es: Zum einen verstößt Methlings Alleingang gegen Beschlüsse, über die Verwendung der Gewinne nur gemeinsam -im Kreis aller Gesellschafter- zu entscheiden. Zum anderen sind staatliche Fördermittel für den Hafenausbau an die Bedingung geknüpft, Gewinne für weitere Investitionen zu nutzen. Nach Angaben des Schweriner Verkehrsministerium stammt die Förderung bislang vor allem aus Kassen des Bundes und der EU.
Die Hafen-Entwicklungsgesellschaft hatte im Vorjahr einen Gewinn von knapp fünf Millionen Euro erwirtschaftet. Das Unternehmen ist zu 74,9 Prozent im Besitz der Hansestadt Rostock und zu 25,1 Prozent des Landes.