Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling fordert von den Nachbargemeinden für die weitere Nutzung von Einrichtungen wie dem Zoo, dem Theater oder der Stadthalle Extrazahlungen, um die Kosten für deren Betrieb zu decken beziehungsweise deren Nutzung für Nachbarn zu legitimieren. Um seine Forderung umzusetzen, plant er eine Klausel in der Landesverordnung, nach der Gemeinden im Umland ohne Zustimmung Rostocks maximal 3 % wachsen dürfen. Um diese Grenze zu überschreiten, müssen sie Geld an die Hansestadt überweisen. Die betroffenen Gemeinden kritisieren diese Forderung, derartige Kostendeckungen fielen in die Zuständigkeit des Landes.
09.12.2016 11:11
Geld aus Nachbargemeinden
Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling fordert von den Nachbargemeinden für die weitere Nutzung von Einrichtungen wie dem Zoo, dem Theater oder der Stadthalle Extrazahlungen, um die Kosten für deren Betrieb zu decken beziehungsweise deren Nutzung für Nachbarn zu legitimieren. Um seine Forderung umzusetzen, plant er eine Klausel in der Landesverordnung, nach der Gemeinden im Umland ohne Zustimmung Rostocks maximal 3 % wachsen dürfen.