Forderung im Volkssolidaritäts-Prozess

Im Prozess vor dem Rostocker Landgericht um den Millionenruin zweier Fonds von Kreisverbänden der Volkssolidarität hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.

Der angeklagte frühere Manager muss sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 144 Fällen mit einem Schaden von 1,1 Millionen Euro und der Insolvenzverschleppung im Zeitraum vom Juli 2004 bis zum Oktober verantworten. Der Angeklagte war zusammen mit einem anderen Mann verantwortlich für das Initiieren der Fonds der Volkssolidaritäts-Verbände Mecklenburg Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land. Nachdem im März 2003 klar geworden war, dass die Fonds überschuldet waren, seinen Auszahlungen mit neuen Einlagen finanziert worden.

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