Die Diskussion der Woche um den Satiriker

Eine juristische Einordnung

Der Moderator und Komiker Jan Böhmermann hat mal wieder für Aufsehen gesorgt. Der Staranwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln hat uns deshalb im Interview eine juristische Einordnung geliefert.

Die Causa Böhmermann beschäftigt ganz Deutschland und die Welt. Beleidigungsorgie, Entmannung als Strafe, Staatsaffäre – der Fall Böhmermann löst von allen Seiten ironische bis todernste Reaktionen aus. In seiner Sendung  „Neo Magazin Royale“, die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, hatte Jan Böhmermann den türkischen Präsidenten Erdogan mit einer Schmähkritik bedacht. In dem Gedicht wurden Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben. Dieses erfolgte wahrscheinlich als Reaktion auf eine Extra 3 Satire und sollte laut Böhmermann aufzeigen, was Satire nicht mehr dürfe. Die türkische Regierung hat in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Die Bundesregierung kündigte am Montag an, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen. Zudem hat der türkische Präsident auch persönlich Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Die Meinungen darüber gehen auseinander, auch die juristischen. Unser Redakteur Heinrich hat sich mit dem Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker unterhalten. Er ist spezialisiert auf Medienrecht.

Moderation: Heinrich
Interviewpartner: Ralf Höcker (Medienrechtler)

Der Medienrechtler Ralf Höcker hält es für wahrscheinlich, dass Jan Böhmermann wegen des Erdogan-Gedichtes also vor Gericht verurteilt wird. Dies ist jedoch nur eine juristische Sichtweise. Im Vorfeld der Recherche haben wir auch probiert zu dem Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke Kontakt aufzunehmen. Er vertritt jetzt die Bild- und Tonfabrik (Produktionsfirma von „Neo Magazin Royale“) und stand aufgrunddessen nicht mehr für ein Interview zur Verfügung. Im folgenden Youtube-Video äußert er sich als Jurist zum Fall Böhmermann.

 

 

Bildrechte bei: Jonas Rogowski

11 Kommentare zu “Eine juristische Einordnung”

  1. Recep Tayyip Erdogan schrieb am 15. April 2016 um 14:57 Uhr

    1. Böhmermann
    2. LOHRO
    3. bütün dünya
    Methlig kim?

  2. Eine Schmähkritik ist eine Schmähkritik ist eine Schmähkritik..
    … und keine Satire!
    Das was der Böhmermann da gemacht hat – also die Einleitung des Gedichtes, der Hinweis, dass es sich dabei um etwas handelt, was nicht von Kunst-, Meinungsfreiheit etc. gedeckt ist und dass er es als Beispiel für etwas vorträgt, was in Dtl. verboten ist – kurzum, die gesamte Inszenierung in ihrer vermutlichen Ausgeklügeltheit, DAS IST SATIRE.
    Das Gedicht an sich ist und bleibt eine Schmähkritik. (Es heißt ja auch so 😉
    Wer also hier über vermeintliche Ähnlichkeiten zu Programminhalten auf Lohro spekulieren möchte, möge dies bitte bedenken.

  3. Hey Jan
    Wir hatten auch ähnliche Probleme mit unserer Sendung Sternradio.
    Hat sich in Wohlgefallen aufgelöst.

    Solidarische Grüße Der Redaktionsleiter Martin

  4. Wie sieht denn Lohros Position in dem Fall aus? Ihr hattet ja auch kürzlich Probleme wegen einer satirischen Sendung…wie weit darf Satire eurer Meinung nach gehen?

    • Liebe Sissy, wir hatten keine Probleme mit einer “ satirischen “ Sendung. Gäste im Sternradio, haben über die Strenge geschlagen und Beleidigungen, sowie nicht zu beweisende Behauptungen, gegen Persönlichkeiten der Stadt ausgestoßen. Da das Sternradioformat keine Satiresendung ist, hat das also nichts mit dem Fall Erdogan zu tun. Lohro steht für Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Presse. Ich kann nur für mich sprechen und möchte in diesem Fall , mich hinter Jan Böhmermann stellen. Es geht also nicht an, das der türkische Präsident, mittels deutscher Gerichte, in die Meinungsfreiheit der Bundesrepublik, eingreift. Der benutzte § 103 ( Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter ) sollte vom Bundestag überprüft und ersatzlos gestrichen werden. Denn dieses Beispiel zeigt, ist er die Hintertür für Diktatoren, wie die eines Schlages des Herrn Erdogan ist, das Presserecht der Bundesrepublik anzugreifen. Daher hat die Verteidigung unserer Freiheiten und Rechte, vor allem der Meinungsfreiheit hier absoluten Vorrang vor politischen Interessen der Bundesregierung.

      • Hallo Mirco, danke für die Antwort, aber ich habe nicht vom Sternradio gesprochen, sondern über eure HipHopSendung und das Frauenhaus

        • Jetzt mal Butter bei die Fische: Das ist eine Kommentarspalte für den Inhalt dieses Artikels und nicht Grundlage um den Sender („LOHRO“) als Ganzes zu einer Stellungnahme eines vielleicht entfernt verwanden Themas zu ziehen. Zumal gute Pressearbeit auch bei Themen die den Bereich Presse selbst tangieren, neutrale Berichterstattung inkludiert.

          Also bitte wieder mit Fokus auf den eigentlichen Bericht kommentieren, unter Beachtung dass der Kommunikationskanal „Kommentarfunktion“ nur sehr eingeschränkt einen gründlichen und fruchtbaren Meinungsaustausch zulässt.

          Das nur meine ganz persönliche Meinung – wie sollte es auch anders sein 😉

  5. Jan Böhmermann schrieb am 13. April 2016 um 18:57 Uhr

    Hat LOHRO auch solche oder ähnliche Erfahrungen mit Satire über Politiker, Bürgermeister o.Ä. gemacht?

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