Nach Ansicht der Staatsanwälte sind nämlich die Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung erfüllt. Die Liste der Straftaten des 28-jährigen ist lang. Schon als Jugendlicher wurde er wegen eines Sexualdelikts verurteilt. Zur Tatzeit stand er unter Führungsaufsicht.
Zum Prozessauftakt hatte er gestanden, die 17-jährige Schülerin im Oktober vorigen Jahres entführt, tagelang in seiner Wohnung festgehalten und missbraucht zu haben. Nach eigenen Aussagen stand er dabei unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Psychologen sahen dennoch keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit.
Das Urteil soll voraussichtlich am 7.Mai gesprochen werden.