Zu einer außerordentlichen Pressekonferenz hat die Stadtvewraltung am Freitagmittag ins Rathaus geladen. Hier die Ausführungen zum Nachhören: Claus Ruhe Madsen, Oberbürgermeister Rostock
Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Universitätsrektor
Prof. Dr. Emil Reisinger, Leiter Tropenmedizin und Infektiologie
Markus Schwarz, Leiter Gesundheitsamt Rostock
PM Hansestadt Rostock:
Der Verwaltungsstab der Hanse- und Universitätsstadt hat während seiner heutigen Sitzung umfangreiche Entscheidungen getroffen, um die Ausbreitung des Corona- oder COVID-19-Virus zu verzögern. „Die Gesundheit aller Menschen steht für uns an allererster Stelle! Wir wollen Vorsorge walten lassen, als später irgendwann das Nachsehen zu haben“, sagt OB Claus Ruhe Madsen.
Sämtliche allgemein bildende Schulen, Berufliche Schulen, Kindertagesstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Horte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden von Montag, 16. März 2020, an bis voraussichtlich 15. April 2020 (nach den Osterferien) geschlossen.
In den Schulen werden ergänzende pädagogische Angebote für Kinder bereitgehalten, deren Eltern Mitarbeitende von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien, bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) sind. In Kindertagesstätten und Horten betreute Kinder von Mitarbeitenden von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien, bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) erhalten ein außerordentliches Betreuungsangebot für ihre Kinder. Mit Trägern wird zur Absicherung eine entsprechende Regelung getroffen.
Dazu wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Internet unter www.rostock.de/pandemie nachzulesen sein wird.
– Grundsätzlich sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen, im Klinikum Südstadt und in der Universitätsmedizin Rostock zunächst bis 14. April 2020 untersagt. Abweichungen regeln die jeweiligen Einrichtungsleitungen.
– Sport- und sonstige Vereine sollten ab sofort auf ihr Training und ihre Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis auf weiteres gänzlich verzichten.
– Hallenbad-Betreibern, sämtlichen Sport- und kulturellen Einrichtungen (Kinos, Fitnessstudios, Clubs etc.) wird die Schließung dringend empfohlen.
– Die Stadtverwaltung wird zahlreiche Angebote und Services vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen. Ab morgen, Sonnabend, 14. März 2020, wird kein Publikumsverkehr angeboten in folgenden Ämtern: Rechnungsprüfungsamt, Amt Zentrale Steuerung, Kämmereiamt, Finanzverwaltungsamt, Brandschutz- und Rettungsamt, Amt für Schule und Sport, Stadtbibliothek Rostock, Volkshochschule Rostock, Konservatorium, Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, Stadtarchiv Rostock, Bauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Amt für Verkehrsanlagen, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Amt für Umweltschutz, Hafen- und Seemannsamt, Stadtforstamt Rostock, Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde sowie Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung.
Ortsamts-Dienstleistungen werden ab Montag, 16. März 2020, nur noch im Ortsamt Stadtmitte angeboten. Die Öffnungszeiten der Ortsämter NordwestI in Groß Klein, Nordwest II in Lütten Klein, West in Reutershagen und Ost in Toitenwinkel entfallen.
– Das Hallenschwimmbad „Neptun“ und die Städtischen Museen schließen ab 14. März 2020, auch die Tourist-Informationen stellen ab 14. März 2020 ihren Publikumsverkehr ein.
– Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste werden besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
– Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden Montag nach Möglichkeit von zu Hause aus arbeiten. Dienstreisen und Fortbildungen entfallen derzeit ebenso wie Beratungen und Versammlungen innerhalb der Verwaltung.
Das COVID-19-Bürgertelefon unter Tel. 381-1111 ist auch an diesem Wochenende am Sonnabend und Sonntag (14. und 15. März 2020) jeweils in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erreichbar.
PM Universität Rostock:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 13. März 2020 stellt die Universität Rostock ab sofort bis einschließlich 13. April den regulären Betrieb ein. Der Vorlesungsbeginn für alle Studierenden wird auf den 20. April 2020 verschoben.
Die Universitätsmedizin Rostock ist davon nicht betroffen. Der Krisenstab der Universität Rostock fasste den Entschluss am heutigen Mittag, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verlangsamen. Neuansteckungen sollen durch die strikte Vermeidung von Kontakten und die Einhaltung von Hygienevorschriften vermieden werden. Von der einstweiligen Schließung sind auch alle Einrichtungen der Universität geschlossen, wie die Universitätskirche, die Sportstätten, die Universitätsbibliothek und das Sprachenzentrum. Der Krisenstab der Universität Rostock trifft sich täglich, um die Lage zu besprechen und gegebenenfalls weitere Anordnungen zu treffen.
Für Studierende der Universität Rostock sollen Nachteile vermieden werden. Fristen für zu erbringende Prüfungsleistungen verschieben sich deshalb um den Zeitraum der Einstellung des Betriebes. Betroffene Prüfungstermine sind mit dem Prüfer neu festzulegen. Für die Studierenden der Human- und Zahnmedizin gilt eine gesonderte Regelung, die die Universitätsmedizin festlegt. Die Aufrechterhaltung des Grundbetriebes der Universität ist gesichert. Für alle anderen gilt Heimarbeit in Absprache mit dem Fachvorgesetzten. Die Studierenden sollen lernen und werden, je nach Möglichkeit, durch digitale Lernmittel unterstützt. Dazu bereiten Dozierende Lerninhalte auf Portalen wie Stud.IP und ILIAS vor, mit denen auch bisher schon die Präsenzlehre an der Universität Rostock durch E-Learning unterstützt wird. Die Gebäude der Universität Rostock sind indes verschlossen und gesichert. Eine Bestreifung erfolgt durch einen Wachdienst.