RSAG verbietet E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Mitnahme von sogenannten E-Scootern, also einer Art Elektromobil, ist ab 15. Februar 2017 in Straßenbahnen und Bussen von der RSAG vorläufig untersagt. Begründet wird das damit, dass sämtliche momentan im Einsatz befindlichen E-Scooter nicht für die Mitnahme in anderen Fahrzeugen, insbesondere nicht in öffentlichen, geeignet seien. So könnten diese bei Bremsungen oder auch Kurven bereits umkippen oder verrutschen und damit Passagiere gefährden.

Die Mitnahme von sogenannten E-Scootern, also einer Art Elektromobil, ist ab 15. Februar 2017 in Straßenbahnen und Bussen von der RSAG vorläufig untersagt. Begründet wird das damit, dass sämtliche momentan im Einsatz befindlichen E-Scooter nicht für die Mitnahme in anderen Fahrzeugen, insbesondere nicht in öffentlichen, geeignet seien. So könnten diese bei Bremsungen oder auch Kurven bereits umkippen oder verrutschen und damit Passagiere gefährden. Deutschlandweit sucht man bereits seit längerem nach einer rechtlichen Regelung bezüglich der Elektromobile, Hersteller planen die Produktion von Modellen, die auch in Fahrzeugen genutzt werden können.

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