Geändertes Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die im April ausgesprochene Strafe gegen den Drittligisten Hansa Rostock geändert. Das Verbot, Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Banner aufzuhängen, ist somit aufgehoben. Hansa muss nun wegen insgesamt zehn Delikten eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen, nachdem weiteres Zuschauerfehlverhalten am Dienstag sanktioniert wurde. Choreografien durch Rostocker Fans werden bei den ersten fünf Heimspielen der kommenden Saison verboten sein und die Zuschauerzahl auf der Südtribüne wird auf maximal 2000 Anhänger begrenzt.

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