Die Diskussion der Woche um den Satiriker

Eine juristische Einordnung

Der Moderator und Komiker Jan Böhmermann hat mal wieder für Aufsehen gesorgt. Der Staranwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln hat uns deshalb im Interview eine juristische Einordnung geliefert.

Die Causa Böhmermann beschäftigt ganz Deutschland und die Welt. Beleidigungsorgie, Entmannung als Strafe, Staatsaffäre – der Fall Böhmermann löst von allen Seiten ironische bis todernste Reaktionen aus. In seiner Sendung  „Neo Magazin Royale“, die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, hatte Jan Böhmermann den türkischen Präsidenten Erdogan mit einer Schmähkritik bedacht. In dem Gedicht wurden Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben. Dieses erfolgte wahrscheinlich als Reaktion auf eine Extra 3 Satire und sollte laut Böhmermann aufzeigen, was Satire nicht mehr dürfe. Die türkische Regierung hat in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Die Bundesregierung kündigte am Montag an, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen. Zudem hat der türkische Präsident auch persönlich Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Die Meinungen darüber gehen auseinander, auch die juristischen. Unser Redakteur Heinrich hat sich mit dem Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker unterhalten. Er ist spezialisiert auf Medienrecht.

Moderation: Heinrich
Interviewpartner: Ralf Höcker (Medienrechtler)

Der Medienrechtler Ralf Höcker hält es für wahrscheinlich, dass Jan Böhmermann wegen des Erdogan-Gedichtes also vor Gericht verurteilt wird. Dies ist jedoch nur eine juristische Sichtweise. Im Vorfeld der Recherche haben wir auch probiert zu dem Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke Kontakt aufzunehmen. Er vertritt jetzt die Bild- und Tonfabrik (Produktionsfirma von „Neo Magazin Royale“) und stand aufgrunddessen nicht mehr für ein Interview zur Verfügung. Im folgenden Youtube-Video äußert er sich als Jurist zum Fall Böhmermann.

 

 

Bildrechte bei: Jonas Rogowski

11 Kommentare zu “Eine juristische Einordnung”

  1. Das schlechte Gewissen schrieb am 17. April 2016 um 22:18 Uhr

    Ich kann mich an eine Satiresendung von der Lohro-Rockredaktion erinnern,wo der Lohro-Vorstand dermaßen schnell gegenüber den Staatsorganen eingeknickt ist,dass Lohro es lassen sollte sich in dem Spannungsfeld öffentliche Satireformate vs. Beleidigung zu betätigen.
    Zumal die betreffenden Lohro-Mitarbeiter damals schon nicht in der Lage waren die getätigte Äußerung aus dem Kontext der betreffenden Sendung bzw. ihres Konzeptes zu betrachten und nun schon wieder ein „Experten“ präsentieren, der anscheinend nur den Wortlaut des Gedichtes „Schmähkritik“kennt. Die einführenden Worte Böhmermanns und damit den Kontext aber ausser Acht lässt. Solche „Experten“ sind verzichtbar für eine substanzielle Debatte, sowie Menschen die aus lauter Opportunität vorausschauenden Gehorsam leisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.