Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen beim Wohngeld sind die Ausgaben im Jahr 2004. Weil die Ausgaben im Jahr 2014 deutlich unter dem ursprünglichen Wert lagen, fließen Mittel des Landes jetzt an Mecklenburg-Vorpommerns Kommunen.
Die insgesamt fast 14 Millionen Euro für die Kreise und kreisfreien Städte sind nicht zweckgebunden und fließen in die Haushalte ein. Dadurch können die Kommunen ihre Sozialausgaben entlasten.