Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) geht ein acht Jahre lang währender Zivilprozess zu Ende. Das OLG sah in Küpper‘s Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter (ca. 20 Millionen Euro) eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen. Durch den Trick (im Fachjargon: operativer cash flow konnte der Ex-Wiro-Chef etwa 43.000 Euro erwirtschaften.
Aufgefallen war die Vorgehensweise einem Unternehmensberater, dem die Bürgerschaftsabgeordnete Sybille Bachmann (Rostocker Bund) ihren Sitz im Wiro-Aufsichtsrat überlassen hatte.