Am kommenden Sonntag findet die Wahl des zweiten Migrantenrates der Hansestadt Rostock statt. Etwa 7.300 in Rostock lebende ausländische Einwohner*innen können ihre Stimme in drei Wahllokalen abgeben. Eine Briefwahl gibt es nach Angaben des zuständigen Fördervereins nicht.
Wahlberechtigt sind u.a. alle ausländischen EinwohnerInnen, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Rostock aufhalten und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Asylbewerber und Doppelstaatler.
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Juni wird dann im Waldemarhof das amtliche Ergebnis der Wahl bekanntgegeben.