Das Gericht hatte bereits im Februar geurteilt – die Information wurde allerdings erst jetzt durch die Rostocker Stadtverwaltung weiter gegeben.
Die Klage richtete sich gegen Oberbürgermeister Methling.Nach einer Plakataktion mit der Rostocker Brauerei hatte ihm der Mitbewerber vorgeworfen, gegen das Beamten- und Wahlgesetz verstoßen zu haben.
Abzuwarten bleibt, ob der Kläger Rechtsmittel gegen die Gerichtentscheidung einlegen wird. Er selbst war vom Wahlausschuss nicht zur OB-Wahl 2012 zugelassen worden.
21.04.2015 17:31
OB-Klage abgewiesen
Die Oberbürgermeisterwahl 2012 in Rostock muss nicht wiederholt werden. Eine Klage am Verwaltungsgericht Schwerin wurde abgewiesen.