Scheinselbstständigkeit in Yachthafenresidenz

Im Prozess um Sozialversicherungsbetrug in der Yachthafenresidenz Hohe Düne hat der Vorsitzende Richter seine vorläufige rechtliche Meinung kundgetan.

Diese könne sich zwar noch ändern, aber Uwe Fischer betonte gestern vor dem Landgericht Rostock, dass bei der Beschäftigung vieler Polen keinerlei Merkmale für Selbstständigkeit zu erkennen sei.

Im laufenden Verfahren wirft die Rostocker Staatsanwaltschaft dem Investor Per-Harald Løkkevik und seinen ehemaligen Angestellten vor innerhalb von zwei Jahren einen Sozialversicherungs- und Steuerbetrug in Höhe von knapp 390.000 Euro begangen zu haben. Løkkevik hatte das Geld nachgezahlt, aber den Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs immer zurückgewiesen.

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