Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Die überwiegende Mehrheit der Rostocker Bürgerschaft hat auf ihrer gestrigen Sondersitzung das Bürgerbegehren zur Verlegung des Traditionsschiffes für unzulässig erklärt.

Oberbürgermeister Roland Methling habe die Verholung des Traditionsschiffes von Rostock-Schmarl in den Stadthafen nicht sauber kalkuliert, bemängelten die meisten Fraktionen. Man wisse einfach die tatsächlichen Kosten noch nicht. Gestern und in den vergangenen Tagen waren die verschiedensten Zahlen im Umlauf – von 350.000 bis zu 3,7 Mio. Euro war die Rede.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit über 7.000 Unterschriften waren im Jahr 2010 von nur 150.000 Euro ausgegangen. Bürgerschaftspräsidentin Karina Jens (CDU) empfahl ihnen gestern ein neues Begehren mit einer seriösen Kostenvorlage zu starten.

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