Gegenstand der Klage ist der angebliche Wettbewerbsvorteil, den sich die Moya Crew entgegen ihrer Genehmigungen verschaffe.
Die Klage wurde am 12. Februar vom Verein Zabrik, der das Mau betreibt, eingereicht und zielt auf ein Unterlassen ab, Konzerte mit einer bestimmten Besucheranzahl durchzuführen. Eine Mediation mit beiden Parteien, die kürzlich stattfand, scheiterte.