Rostocker gericht verhandelt umstrittene Freilassung

Die Freilassung eines Tatversächtigen durch das Landgericht Schwerin, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Rostock. Der 50-jährige Mann war auf freien Fuß gesetzt worden, weil das Verfahren gegen ihn nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte.

Die Freilassung eines Tatversächtigen durch das Landgericht Schwerin, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Rostock. Der 50-jährige Mann war auf freien Fuß gesetzt worden, weil das Verfahren gegen ihn nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte. Bei Entlassung saß der Mann bereits 6 Monate ohne Prozess in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Vergewaltigung im besonders schweren Fall und Körperverletzung vor. Das Verfahren soll am 11. Juli beginnen.

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