OB Roland Methling hat dem Bürgerschaftsbeschluss vom 10.Juli widersprochen. Seiner Meinung nach sei der Beschluss rechtswidrig, da er nicht eindeutig gefasst und damit auch nicht umsetzbar sei. Konkret geht es Methling um die seiner Meinung nach unzureichend bzw. falsch formulierte Stellenbeschreibung im Beschluss: Da die dort geforderte Stelle für “Jugend, Gesundheit ,Schule, Sport und Kultur “ so nicht mehr existiere , sei die Bezeichnung des Aufgabenbereiches Kultur nicht zutreffend.