Die Jenaplanschule hatte die Aufnahme des Kindes verweigert, da alle möglichen Plätze bereits vergeben waren. Daraufhin hatten sich die Eltern ans Rostocker Schulamt gewandt – aber auch dort fanden sie kein Gehör. Die Behörde begründete die Absage mit dem Wohnort der Familie, der im Landkreis Rostock liegt.
Die Verwaltungsrichter in Schwerin bestätigten nun diese Auffassung. Demnach besteht kein Anspruch auf eine Gastaufnahme in einer Rostocker Schule – auch dann nicht, wenn die Schulen in der Nähe des Wohnortes bereits voll ausgelastet sind. Die Richter erklärten weiterhin, dass auch eine Behinderung des Kindes zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte.
19.07.2013 15:43
Rostocker Schulamt im Recht
Die Jenaplanschule in der Lindenstraße sowie das Rostocker Schulamt haben sich bei der Ablehnung eines Erstklässlers korrekt verhalten. Das Verwaltungsgericht Schwerin gab ihnen heute Recht.