Die Freilassung eines Tatversächtigen durch das Landgericht Schwerin, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Rostock. Der 50-jährige Mann war auf freien Fuß gesetzt worden, weil das Verfahren gegen ihn nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte. Bei Entlassung saß der Mann bereits 6 Monate ohne Prozess in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Vergewaltigung im besonders schweren Fall und Körperverletzung vor. Das Verfahren soll am 11. Juli beginnen.
14.06.2013 11:15
Rostocker gericht verhandelt umstrittene Freilassung
Die Freilassung eines Tatversächtigen durch das Landgericht Schwerin, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Rostock. Der 50-jährige Mann war auf freien Fuß gesetzt worden, weil das Verfahren gegen ihn nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte.