Es ist die Verlesung eines psychiatrischen Gutachtens geplant, dass aufzeigen soll, ob der mutmaßliche Täter Mario B. zum Tatzeitpunkt schuldfähig gewesen ist. Ein medizinischer Gutachter hatte zuvor ausgesagt, es gebe keinen Hinweis auf Desorientierung durch Alkohol oder Drogen. Genau das hatte Mario B. bei seinem Geständnis aber behauptet.
Die Plädoyers im Prozess sollen am 23. April gehalten werden. Das Urteil wird für den 29. April erwartet.