Darüber hinaus beschäftigt sich ein Reinigungsteam der Stadtentsorgung Rostock GmbH im Auftrag der Stadtverwaltung ausschließlich mit der Beseitigung von Wildwuchs auf öffentlichen Verkehrsflächen. Die
Reinigungspflichten von Eigentümern anliegender Grundstücke bleiben
davon unberührt.
Erstmalig wird in diesem Jahr zur Stadtreinigung auch ein Abfallsauger eingesetzt. Mit dem Abfallsauger werden Verunreinigungen wie Laub und Hundekot aus schwer zugänglichen Bereichen, insbesondere Baumscheiben, Bordsteinkanten und Einbauten, beseitigt
Sie machen sich zu viel Arbeit und verursachen erhebliche Kosten für die Stadt, da es hier zu viele Menschen gibt, die die Ordung und Sauberkeit offensichtlich an der Haustür abgeben. Beispiele: am ZOB stehen tagsüber mindestens 20 Kfz ständig mit den Vorderrädern auf städtischen Grünanlagen, obwohl dazu sogar ein Bordstein überfahren werden muss. Auf den Weg zur Sporthalle E.-Schlesingher-Str. stehen insbesondere nach 16:00 Uhr laufend Pkw’s hälftig oder ganz auf städtischen Grünanlagen, obwohl dazu ebenfalls ein Bordstein überfahren werden muss und etwas weiter, am Eingang zur Don-Bosko-Schule, hat es sich inzwischen eingebürgert, dass „man“ dort zwischen den Anpflanzungen von Bäumen bereits einen „Parkplatz“ fest eingefahren hat. Lassen Sie die Verursacher die Kosten der Wiederherstellung tragen und die Stadt wird ganz schnell schöner und grüner. Für alle diese Verstöße gibt es keine Ausreden. Es sind dort genug Parkflächen vorhanden und das Parken auf öffentlichen Grünflächen ist nicht nur in Rostock nicht gestattet.