Kein grenzenloses Bauen am Neuen Markt

Die Vorgaben für die Nordbebauung des Neuen Marktes werden konkreter. So sollen Gebäude allerhöchstens vier Etagen hoch sein und dürfen die Sicht -etwa auf die Marienkirche- nicht verdecken. So steht es in einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.

Respektieren müssen die interessierten Architekten auch die Bäume an der Marienkirche, neben dem Rathaus und in der kleinen Wasserstraße. Auch der Betrieb der Straßenbahn soll über die gesamte Bauzeit der Nordkante garantiert werden.

In dem Papier wünscht sich das Rostocker Bauamt zudem, mögliche historische Funde in die Bebauung des Neuen Marktes zu integrieren. Der entsprechende europaweite Wettbewerb soll den Plänen zufolge im Juni gestartet werden. Zuvor muss die Bürgerschaft das Papier allerdings absegnen.

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