Seit dem Frühjahr letzten Jahres habe das Unternehmen etwa 150 europäischen Jugendlichen im Rahmen des Programms Mobipro-EU Sprachkurse angeboten. Wie Geschäftsführer Peter Pedersen heute mitteilte, konnten bereits in den ersten zwei Monaten des Jahres über 60 Bewerber eingeladen und erfolgreich vermittelt werden. Ebenso wies Pedersen die Vorwürfe zurück, dass die Kursteilnehmer in zu teuren und heruntergekommenen Behausungen leben müssen. Es gebe keinen Betrug und die HWBR beute auch keine Auszubildenden aus. Die Agentur für Arbeit hatte in diesem Zusammenhang laut Medienberichten Strafanzeige gegen die HWBR gestellt.
04.03.2014 16:15
HWBR weist Vorwürfe zurück
Die Hanseatische Weiterbildungsgemeinschaft Rostock (HWBR) hat nun die Medienvorwürfe zurückgewiesen, dass sie staatliche Fördergelder missbraucht haben.
60 IN 171/14
In dem Verfahren über den Antrag d.
HANSEATISCHE WEITERBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSGEMEINSCHAFT ROSTOCK gGmbH (HWBR),
vertreten durch d. Geschäftsführer, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
Registergericht: Rostock, Register-Nr.: HRB 4691
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Frau Ulrike Hoge-Peters
Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock
Telefon: 0381 364480, Fax: 0381 3644812
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der
Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen
zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Die vorläufige
Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des
Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige
Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur
noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht in
die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen bis zur
Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihr alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen.
Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 12.06.2014
ich habe in der HWBR meine Ausbildung gemacht und kann mir durchaus vorstellen das an den Vorwürfen etwas dran ist. ebenso habe ich in meinem betrieb praktikanten aus eben diesem programm getroffen die mir ähnliches erzählten.