Wie Oberbürgermeister Roland Methling mitteilte, seien die Zulassungsvoraussetzungen des Bürgerentscheids zur Verlegung des Traditionsschiffes erfüllt, ebenso wurden die Bedenken zum unterbreiteten Kostendeckungsvorschlag ausgeräumt. Das Innenministerium bestätigte außerdem, dass der von der Bürgerschaft 2011 gefasste Beschluss zum Standort des Traditionsschiffes im IGA-Park, keinen Grund für die Rostocker Bürgerschaft darstellt, dass Bürgerbegehren abzulehnen.
18.02.2014 16:35
Bürgerentscheid zum Traditionsschiff ist zulässig
So entschied nun das Innenministerium.