Bisher war dies nur im Zivil- und Arbeitsrecht, sowie im Sozial- und Verwaltungsrecht möglich, sagte Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Rostock.
Neu sei aber auch, dass jeder der Prozesskostenbeihilfe beantrage, sicher innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens melden muss, falls sich die finanziellen Verhältnisse um 100 Euro monatlich verändern würden.