Beratungshilfe für alle Rechtsfragen

Menschen mit geringem Einkommen können seit Jahresbeginn Beratungshilfe in allen rechtlichen Angelegenheiten beantragen.

Bisher war dies nur im Zivil- und Arbeitsrecht, sowie im Sozial- und Verwaltungsrecht möglich, sagte Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Rostock.

Neu sei aber auch, dass jeder der Prozesskostenbeihilfe beantrage, sicher innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens melden muss, falls sich die finanziellen Verhältnisse um 100 Euro monatlich verändern würden.

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