Amtliche Haushaltsbefragung

In Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr rund 8000 Haushalte stichprobenhaft für den sogenannten Mikrozensus befragt.

Wie das Statistische Amt heute in Schwerin mitteilte, habe der Gesetzgeber für die betroffenen Haushalte eine Auskunftspflicht festgelegt. Deutschlandweit sollen so Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes gesammelt werden. Die Auskunft kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich auf Fragebögen erteilt werden.

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