Wie das Statistische Amt heute in Schwerin mitteilte, habe der Gesetzgeber für die betroffenen Haushalte eine Auskunftspflicht festgelegt. Deutschlandweit sollen so Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes gesammelt werden. Die Auskunft kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich auf Fragebögen erteilt werden.
06.01.2014 16:22
Amtliche Haushaltsbefragung
In Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr rund 8000 Haushalte stichprobenhaft für den sogenannten Mikrozensus befragt.